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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen.
- Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
für Internetdienstleistungen regeln die vertraglichen
Beziehungen zwischen Helge Christian Schacht Internetservice
mit Geschäftssitz in Bargfeld-Stegen (H.C. Schacht)
und deren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und
Leistungen von H.C. Schacht an ihre Kunden. Vertragliche
Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen
von H.C. Schacht zwischen deren Kunden und Drittanbietern
entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter.
Insbesondere gelten bei Domainregistrierungsverträgen
die Bedingungen des jeweiligen Network Information Center
(NIC). Des weiteren gelten daneben Geschäftsbedingungen
von Drittanbietern aus dem Ausland, soweit ein Vertragsverhältnis
mit einem solchen ausländischen Drittanbieter eingegangen
wurde. AGB des Kunden, die von den vorliegenden von H.C.
Schacht abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht,
es sei denn, H.C. Schacht hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB
wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass H.C.
Schacht in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
- Geltung ausländischen Rechts
Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand
vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist,
verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen
Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Ein
Bezug zu einem Drittland ist insbesondere dann gegeben,
wenn sich beim Webhosting der Server-Standort außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland befindet oder wenn der Kunde
für seine Website eine Software einsetzt, für
deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit
des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.
- Zustandekommen von Verträgen
Ein Vertrag mit H.C. Schacht kommt stillschweigend zustande,
wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen
unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von
H.C. Schacht sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben,
zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen
der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe
vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere
Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben
diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation
des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht
zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.
- Domainregistrierung
Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer
direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden
NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich
des Registrierungsvertrags. H.C. Schacht kann auf Wunsch
des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags
als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle
trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen
Übermittlung der Erklärung.
- Passwort
Der Kunde erhält für den Zugang zu seinem Datenmaterial
eine Nutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde haftet für
alle Schäden in Zusammenhang mit dem ihm zugegangenen
Passwortes. Er hat das Paßwort geheim zu halten. Bei
begründetem Verdacht von Sicherheitsverletzungen kann
der Kunde die Änderung eventuell eingerichteter Paßworte
bei H.C. Schacht beantragen.
- Vertragliche Hauptpflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen,
religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht
mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im
Einklang stehen, bereitzustellen.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf-
und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-,
kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und
die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Der Kunde ist verpflichtet, keine pornografischen
Inhalte bereitzustellen.
- Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung
hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens
unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung
des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender
Rechnungsstellung zu zahlen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend
aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu
behandeln.
- Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht
Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 6.1
bis 6.5 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des
weiteren Verstoßes, zum Ersatz des H.C. Schacht entstandenen
Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von H.C.
Schacht von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen
Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden,
verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen
Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von H.C. Schacht, insbesondere
zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen
Kündigung, bleiben unberührt.
- Vertragsdurchführung
Für technische und sonstige Störungen, die sich
dem Einflussbereich von H.C. Schacht entziehen, wie Störungen
der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale
Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen
wurden, ist eine Haftung von H.C. Schacht ausgeschlossen.
- Elektronische Kommunikation
Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische
Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist.
Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform
das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.
- Sicherungskopien
Der Kunde erstellt von dem Datenmaterial, das er an H.C.
Schacht übermittelt, Sicherungskopien.
- Widerrufsrecht
Neukunden steht ein 30tägiges Widerrufsrecht zu, wenn
sie mit den Leistungen von H.C. Schacht unzufrieden sind.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Passwort- und/oder
Bestätigungsinformationen über den Vertragsgegenstand
beim Kunden. Im Falle der elektronischen Übermittlung
dieser Informationen gilt als Machtbereich des Kunden auch
die Vorrichtung eines Dritten, in der die Information gespeichert
und für den Kunden abrufbar ist, so dass dieser einen
unmittelbaren Zugriff auf die Information nehmen kann. Ein
Neukunde ist ein Kunde, der erstmals mit H.C. Schacht eine
vertragliche Beziehung eingeht. Der Widerruf kann ohne Angabe
von Gründen schriftlich erklärt werden. Bereits
entrichtete Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag werden
erstattet. Einmalige Einrichtungsgebühren, sowie Gebühren,
die von dem jeweiligen NIC erhoben werden, sind von der
Garantie ausgenommen.
- Zahlungspflicht, Zahlungsweise
Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen
Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich
im voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart
werden. Hatte es H.C. Schacht auf Wunsch des Kunden übernommen,
einen Registrierungsauftrag des Kunden für einen Domainnamen
unter der Toplevel-Domain (TLD) .de zu übermitteln,
ruht die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der DeNIC
eG mit Sitz in Frankfurt am Main, solange H.C. Schacht die
Gebühren der DeNIC eG ordnungsgemäß zahlt.
Diese ordnungsgemäße Zahlung ist abhängig
von einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlung
des Kunden gegenüber H.C. Schacht. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten
bei der Zahlung der Gebühren der DeNIC eG durch den
Kunden an H.C. Schacht kommen, ist dieser berechtigt, mit
einer Ankündigungsfrist von sieben Tagen die Zahlung
für eine Domain einzustellen. Die Zahlungspflicht des
Kunden gegenüber der DeNIC eG lebt dann auf. Die Zahlung
erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens.
Bei anderen Zahlungsweisen ist H.C. Schacht berechtigt,
wegen des erhöhten Aufwands eine Aufwandspauschale
pro Buchungsvorgang zu erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale
wird dem Kunden gesondert schriftlich mitgeteilt. Die Annahme
von Schecks erfolgt erfüllungshalber.
- Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht
des Kunden
Rechnungen von H.C. Schacht sind 7 Tage nach dem Rechnungsstellungsdatum
zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen,
die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte
Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich
die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre
auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Der Kunde
hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen.
Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten
nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang
der Rechnung schriftlich gegenüber H.C. Schacht zu
erheben.
- Sperrung
H.C. Schacht ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung
berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial
zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Im
Falle einer Sperrung hat der Kunde, je nach Vertragsgegenstand,
keinen Zugriff auf Internet-Dienste über seinen Account
bei H.C. Schacht. Ist der Vertragsgegenstand ein Dedicated
Server, so wird dieser heruntergefahren. Während der
Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot
des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung
der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der
Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung
zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin
von H.C. Schacht vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug
kann die vorherige Androhung unterbleiben.
Zur Sperrung berechtigt insbesondere
- ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 6.1
bis 6.5, oder
- die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
- der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des
Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer
Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber
informiert wurde, oder
- die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur.
Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere
vor, wenn der Kunde
- nicht angeforderte elektronische kommerzielle
Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
- nicht angeforderte elektronische Kommunikationen
in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke
übermittelt (Junk-Mail), oder
- im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software,
wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten
der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen
geeignet ist.
Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung
von H.C. Schacht zu vermeiden, bis der Kunde die
Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder
gegebenenfalls beweist. Das gleiche gilt bei Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei
offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter
ausgeschlossen.
- Löschung des Datenmaterials des Kunden
Bleibt der Kunde auch während der Zeit der Sperrung
mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug,
ist H.C. Schacht ohne vorherige Ankündigung berechtigt,
das Datenmaterial des Kunden zu löschen und den verfügbar
werdenden Vertragsgegenstand anderweitig zu verwenden.
- Vertragsbeendigung
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche
oder außerordentliche Kündigungen berühren
den Domainregistrierungsvertrag nicht.
- Ordentliche Kündigung
Ein unbefristeter Vertrag ist ohne Einhaltung einer
besonderen Frist von beiden Seiten jeweils zum Ende
des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Vertrag
über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der
Jahresfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende
kündbar. Jahresverträge verlängern sich
stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht
fristgerecht gekündigt wurden.
- Außerordentliche Kündigung
H.C. Schacht ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn
- der Kunde die in Ziffer 6.2, 6.3 oder 6.4 genannten
Pflichten schuldhaft verletzt, oder
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine
mit der Entrichtung der Vergütung oder eines
nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist
oder in einem Zeitraum, der sich über mehr
als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung
in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist,
der der Vergütung für zwei Monate entspricht
und der Kunde diese Verspätung verschuldet
hat, oder
- der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht
hat, die die vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Kunden und H.C. Schacht sowie diejenigen zu
Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit
Lieferungen und Leistungen von H.C. Schacht zwischen
seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder
- der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige
Inhalte gemäß 6.2 oder 6.3 bereitzuhalten,
auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.
- Außerordentliche Kündigung nach erfolgter
Abmahnung
Eine außerordentliche Kündigung kann nach
vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn
der Kunde die in Ziffer 6.1 genannte Pflicht schuldhaft
verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten
weiter aufrecht erhält.
- Haftung von H.C. Schacht
Eine Haftung für anfängliche Mängel einer
Sache, die dem Kunden von H.C. Schacht zur Nutzung überlassen
wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung
eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für
Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung
von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist
ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im übrigen
haftet H.C. Schacht nur für die aus der Verletzung
von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von
H.C. Schacht, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden
sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt
unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für
unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Die Haftung
ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Änderung der AGB
H.C. Schacht ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern
oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten
Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die
neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für
bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit.
Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so
hat H.C. Schacht das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt
zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen
gelten sollen.
- Leistungsort
Leistungsort aller Lieferungen und Leistungen der H.C. Schacht
Internetservice ist Bargfeld-Stegen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen
Beziehungen zwischen H.C. Schacht und dem Kunden einschließlich
Scheck- und Wechselklagen sowie sämtlicher zwischen
den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages,
ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Oldesloe, soweit
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
Stand: 04/2002
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